Jetzt Förderantrag stellen: Unterstützung für private Maßnahmen der Denkmalpflege

Denkmal-Plakette

Chance für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen in der Gemeinde Bestwig: Gemeinsam mit dem Land NRW fördert die Gemeinde Bestwig private Maßnahmen der Denkmalpflege im Gemeindegebiet. Für das Jahr 2024 stehen insgesamt 40.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Noch ist der Fördertopf gut gefüllt.

„Geschützte Immobilien zu pflegen und zu erhalten erfordert viel Einsatz von den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern - und es verursacht mitunter erhebliche Kosten“, weiß Sandra Fischer von der Gemeinde Bestwig. Die Fördermittel können als Zuschuss einen wichtigen Beitrag liefern, um diese Kosten abzufedern. Der Fördersatz für entsprechende Projekte beträgt bis zu 50 Prozent.

Voraussetzung für die Förderung einer Baumaßnahme: Das jeweilige Objekt muss als Denkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Bestwig eingetragen sein; zudem muss eine denkmalpflegerische Erlaubnis erteilt worden sein. „Falls das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, kann es sich lohnen, auch jetzt noch eine denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde zu beantragen“, rät Sandra Fischer. Besonders wichtig: Die geplante Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Bis zu 50 Prozent der Projektkosten können gefördert werden – bis zu einer Zuschusssumme von maximal 10.000 Euro. Wichtig: Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen noch in diesem Jahr begonnen und grundsätzlich auch abgeschlossen werden. 

Weitere Informationen über die Denkmalförderung gibt es bei Sandra Fischer telefonisch unter 02904/987-105 oder unter sandra.fischer@bestwig.de per E-Mail.