Das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 ist am 01.07.2011 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum ist der Wehrdienst ausgesetzt.
Die Aussetzung des Wehrdienstes hat auch zur Folge, dass die bislang vorgesehene Möglichkeit, sich anstelle des Wehrdienstes zu einer mindestens sechsjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz zu verpflichten, entfällt.
Das jetzt verkündete Gesetzt schafft darüber hinaus die Voraussetzung für einen freiwilligen Wehrdienst (§§ 54 ff. Wehrpflichtgesetz) und enthält zahlreiche an die Aussetzung des Wehrdienstes bzw. die Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes geknüpfte Folgenänderungen, z.B. im Soldatengesetz, im Arbeitsplatzschutz- und im Unfallversicherungsgesetz.
Mit der Aussetzung des Wehrdienstes entfällt auch der bisherige Zivildienst. An seine Stelle tritt der neu geschaffene Bundesfreiwilligendienst.