In der Regel gibt man bei einer Wahl seine Stimme selbst ab.
Weil die Wahl geheim bleiben soll.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
In manchen Fällen erlaubt das Gesetz
eine Hilfs-Person bei der Wahl.
Das heißt:
Jemand darf Ihnen beim Wählen helfen.
Wenn Sie nicht alleine wählen können.
* Die Bilder gehören:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.