Maßnahmen zum Schutz und zur Unterhaltung von Oberflächengewässern, Grundwasser
Unterhaltung von Gewässern, Direkt- und Indirektleiter, Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten, Grundwasserschutz, Öl- und Giftunfälle, allgemeine Gefahrenabwehr, bei allen Gewässern im Gemeindegebiet handelt es sich um Gewässer 2. Ordnung.
Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor schädlichen Beeinträchtigungen, Renaturierung und Unterhaltung des Gewässers.
Gewässerschutz
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