Das Themenfeld Ein- & Auswanderung richtet sich an AusländerInnen, die nach Deutschland kommen und hier leben, sowie an AusländerInnen und Deutsche, die Deutschland verlassen.
Die Lebenslagendecken primär das Aufenthaltsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht ab.
Der Vollzug der Leistungen erfolgt neben Landes- und Kommunalbehörden häufig auch durch oder unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bundesverwaltungsamtes.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Bestwig ausziehen.
Wer in Deutschland umzieht, ist dazu verpflichtet sich beim Meldeamt der Stadt, entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, an- bzw. umzumelden.
Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen
Zuständig für Bescheinigungen, wie etwa die Aufenthaltsbescheinigung, die Lebens- oder Meldebescheinigung ist das Bürgerbüro.
Um Ausländer und Aussiedler besser in das Gemeinwesen zu integrieren, hat die Gemeinde Bestwig einen Integrationsbeauftragten benannt.
Hilfsbedürftige Asylbewerber, Geduldete und Ausländer, die zur vollziehbaren Ausreise verpflichtet sind, können finanzielle und materielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen.
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eingebürgert zu werden.