Gewährung und Abwicklung gemeindlicher Baudarlehen sowie Erstellung gemeindlicher Stellungnahmen an den HSK - Wohnungsbauförderungsamt - bei Förderanträgen nach den Wohnbauförderungsbestimmungen, Modernisierungsrichtlinien, Energiesparprogramm o.a., einschl.
Fertigung von Bescheinigungen über Beitragshöhen nach dem BauGB und KAG.
Beratung zur Erlangung einer Wohnung/Wohnungsvermittlung u.ä.
Annahme und Weiterleitung von Wohnberechtigungsscheinanträgen sowie Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen und Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung sowie Auskünfte aus dem Mietspiegel.
Die Landesbank gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.
Sie können hierzu die zuständige Sachbearbeiterin befragen.
Wohnungsbau Förderung
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059580008008 Bestwig
Rathausplatz
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59909
Bestwig
Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums. Bundesländer können die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum fördern. Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch
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