Schnee- und Glättebildung
Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sind verpflichtet, Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.
Zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr ist unmittelbar nach Schneefall bzw. Glättebildung zu räumen bzw. zu streuen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind an Werktagen bis 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden!
Bitte schieben Sie keinen Schnee in die Kontrollschächte des Kanals sowie in den Fahrbahnbereich.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bestwig
Räum- und Streupflicht
http://test.bestwig.de/dienstleistung/
059580008008 Bestwig
Rathausplatz
1
59909
Bestwig