Bioabfall
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Entsorgungsnachweis Bestätigung
Entsorgungsnachweis Bestätigung Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. muss von Erzeugern, Sammlern und Beförderern sowie Entsorgern gefährlicher Abfälle durchgeführt werden. im Grundverfahren wird ein Entsorgungsnachweis mit der behördlichen Bestätigung genehmigt.
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