Am 15. Mai 2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt.
Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 24. April 2022 zugestellt.
Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlamt im Bürger- und Rathaus (Telefon 02904 987109 oder 02904 987107).
Sind Sie irrtümlich als Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie noch in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden durchzuführen, können Sie hierfür z.B. einfach und schnell ein Online-Formular nutzen, welches Ihnen rechtzeitig auf unserer Internetseite www.bestwig.de zur Verfügung steht.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, E-Mail, Fax, Brief) zusenden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes und das Geburtsdatum enthalten. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wahlscheine können bis zum 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei Online-Beantragung gilt eine kürzere Frist. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt!
Nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl vor Ort im Bürgertreff des Bürger- und Rathauses abgeben. Sie benötigen dafür Ihre Wahlbenachrichtigung. Bringen Sie bitte auch Ihren Personalausweis mit. Das Briefwahlbüro ist ab dem 12. April geöffnet.
Beachten Sie bitte dabei die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, auf die auch gesondert hingewiesen wird.
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