Die Aufgaben und Dienstleistungen des Hochsauerlandkreises rund um den Bereich Arbeit haben sich seit dem 1. Januar 2005 durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe erheblich erweitert. Seit diesem Tag führt der Hochsauerlandkreis als so genannte „Optionskommune" die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in eigener Verantwortung und „aus einer Hand" durch. Der Hochsauerlandkreis erbringt sowohl Förderleistungen, Geldleistungen und Serviceleistungen für anspruchsberechtigte Personen nach dem SGB II; dabei sollen die Hilfesuchenden aktiv in einen zielgerichteten und effektiven Prozess der Arbeitsmarktintegration eingebunden werden. Um Hilfen aus einer Hand und kurze Wege anbieten zu können, hat der Hochsauerlandkreis die personenbezogene Leistungserbringung dezentralisiert und weitestgehend auf seine 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert.
Grundsätzlich sind die SachbearbeiterInnen in den örtlichen Rathäusern Ihre direkten Ansprechpartner für die Erbringung der Leistungen und alle Fragen, die sich um das Leistungsrecht ergeben.Das Fallmanagement der Gemeinde Bestwig kümmert sich um Ihre individuellen Probleme und Ihre Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Dabei sollen die Hilfesuchenden aktiv in einen zielgerichteten und effektiven Prozess der Arbeitsmarktintegration eingebunden werden.
Der Hochsauerlandkreis koordiniert die Arbeit der einzelnen Ortsbehörden und ist damit auch für die grundsätzliche Entscheidung zu rechtlichen Fragen zuständig. Als Widerspruchsbehörde entscheidet er über Ihre Widersprüche gegen Leistungsbescheide.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Um Arbeitslosengeld II zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter.
Arbeitslosengeld II schriftlich beantragen: Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter auf. Es befindet sich im Landkreis oder der Stadt, in dem/der Sie sich gewöhnlich aufhalten oder gemeldet sind.
Im Jobcenter wird Ihre persönliche Lage besprochen und Sie bekommen alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Die Antragsvordrucke finden Sie auch im Internet.
Füllen Sie die Antragsunterlagen auf Arbeitslosengeld II aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen in Deutsch oder in anderen Sprachen.
Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. Dazu gehören auch: Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis und Einkommens- und Vermögensnachweis.
Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.
Fristen
Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.