Unter dem Immissionsschutz werden diejenigen Maßnahmen zusammengefasst, die den Schutz von Menschen, Pflanzen und Tieren sowie von materiellen Gütern vor schädlichen Einwirkungen gewährleisten sollen.
Der Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm.
Bei Fragen des Immissionsschutzes und der Lärmbekämpfung wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bereiches Ordnung des Bürgeramtes oder an das Bau- und Umweltamt.
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