Verwaltung von Grabstellen, Denkmalgenehmigungen, Ausübung der Hausgewalt, Kontrolle der Grabmäler auf Standsicherheit u.a. auf den vier Kommunalfriedhöfen.
Einebnungen und Umbettungen:
Einebnungen von Grabstellen, Umbettungen von Leichnamen.
Unterhaltung der Friedhöfe einschließlich Geräte und Friedhofskapellen:
Unterhaltung und Anlegung der Wege auf den gemeindlichen Friedhöfen sowie laufende Unterhaltung und Bewirtschaftung der Friedhofskapellen.
Pflege der Außenanlagen auf den kommunalen Friedhöfen.
Friedhofserschließung:
Ordnungsgemäße Erschließung der Grabfelder, gefahrlose Nutzung der Wege.
Pflege von Kriegsgräbern:
Auftragsvergabe zur Pflege der Kriegsgräber, Prüfung der Pflege, Abrechnung der Pauschsätz.