Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Unterschriften
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgeramt vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z. B. von Personenstandsurkunden durch das Standesamt).
Leistung
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Unterschriften
Unterschriften Beglaubigung
http://test.bestwig.de/dienstleistung/
Organisationseinheit
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Gemeinde Bestwig
059580008008 Bestwig
Anschrift
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Rathausplatz
1
59909
Bestwig
Leistung
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Urkunden
Urkunden Beglaubigung durch Apostille
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Organisationseinheit
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Gemeinde Bestwig
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Anschrift
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Rathausplatz
1
59909
Bestwig
Leistung
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Urkunden
Urkunden Beglaubigung durch Legalisation
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Gemeinde Bestwig
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Anschrift
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Rathausplatz
1
59909
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Leistung
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Abschriften
Abschriften Beglaubigung
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Gemeinde Bestwig
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1
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Leistung
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Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
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Organisationseinheit
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Gemeinde Bestwig
059580008008 Bestwig
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Rathausplatz
1
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Bestwig
