Das Themenfeld Bauen & Wohnen umfasst Leistungen aus drei Lebenslagen – Hausbau & Immobilienerwerb , Bauen & Immobilien und Wohnen & Umzug . Die Lebenslage Bauen & Immobilien bildet den Kern des Themenfelds und umfasst Dienstleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens, welche grundsätzlich durch Bauherren, Bauträger und Bauvorlageberechtige beansprucht werden. Die Leistungserbringung liegt größtenteils in Zuständigkeit der jeweiligen Unteren Bauaufsichtsbehörde. Dienstleistungen der verbleibenden beiden Lebenslagen richten sich hauptsächlich an Privatpersonen im Kontext des Wohnens bzw. des Immobilienerwerbs und werden in vielen Fällen durch die Gemeinde erbracht.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Wohnung im Ausland beziehen und aus Ihrer Wohnung in Bestwig ausziehen.
Wer in Deutschland umzieht, ist dazu verpflichtet sich beim Meldeamt der Stadt, entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, an- bzw. umzumelden.
Die Gemeinde Bestwig gibt Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren.
Unser bewährter Service für Sie: Der Müllabfuhrkalender für alle Gemeindeteile der Gemeinde Bestwig.
Ihr Abfuhrkalender im PDF und iCal Format. Erstellen Sie einfach und bequem Ihren individuellen Abfallkalender für Ihre Straße und laden sie ihn herunter.
Für die Entsorgung des Hausmülls erhebt die Gemeinde Bestwig Abfallgebühren.
Die Abholung von Sperrmüll/Elektroschrott kann direkt im Bürgerbüro angemeldet werden.
In der Gemeinde Bestwig ist für eine kostenlose Abholung von Alt-Elektrogeräten eine vorherige Anmeldung im Bürgerbüro unbedingt erforderlich.
Bei Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich an folgende MitarbeiterInnen.
Für die Winterwartung öffentlicher Straßen und Wege erhebt die Gemeinde Bestwig Winterdienstgebühren.
Für Fragen und Informationen zur Abwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Hochsauerlandwasser GmbH.
Für Fragen und Informationen zur Abwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Hochsauerlandwasser GmbH.
Ein Service des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen.
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen einer Baugenehmigung.
Für die Errichtung von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Hier können Sie den Bauantrag beim Hochsauerlandkreis online einreichen.
Daten des Liegenschaftskatasters
Hier können Sie daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS) in unterschiedlichen Formaten herunterladen.
Hier können Sie die Liegenschaftskarte des Hochsauerlandkreises einsehen.
Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig
Auf dem angezeigten Plan können Sie die einzelnen Teilgebiete anklicken. Sie erhalten dann den entsprechenden Teilplan.
Informationen zum baugebiet "Westfeld" und die Familienförderung.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und Aufstellung von Bebauungsplänen.
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
Erklärtes Ziel der Gemeinde Bestwig ist es, insbesondere jungen Familien das Bauen im Gemeindegebiet zu ermöglichen.
Erstellung und Bearbeitung von Grundbesitzabgabenbescheiden, Information und Beratung der Grundstückseigentümer und Mieter, Durchführung der Widerspruchsverfahren.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Erklärtes Ziel der Gemeinde Bestwig ist es, insbesondere jungen Familien das Bauen im Gemeindegebiet zu ermöglichen.
Der Nachweis über Eigentümer/Erbbauberechtigte (ohne Anschriften) wird in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Anfragen zum Mietspiegel können bei der Gemeinde Bestwig beantragt werden.
Informationen erhalten Sie beim Bau- und Umweltamt.
Erklärtes Ziel der Gemeinde Bestwig ist es, insbesondere jungen Familien das Bauen im Gemeindegebiet zu ermöglichen.
Der Nachweis über Eigentümer/Erbbauberechtigte (ohne Anschriften) wird in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.
Anfragen zum Mietspiegel können bei der Gemeinde Bestwig beantragt werden.
Beim Kauf von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Nachweis über Eigentümer/Erbbau-Gewährung und Abwicklung gemeindlicher Baudarlehen sowie Erstellung gemeindlicher Stellungnahmen an den HSK - Wohnungsbauförderungsamt
Anfragen zum Mietspiegel können bei der Gemeinde Bestwig beantragt werden.Das Bau- und Umweltamt ist für den Bereich Wohnungsvermittlung zuständig.
Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gemeinde Bestwig.
Brandschutzerziehung und Aufklärung der Bevölkerung vor allem in Kindergärten und Schulen durch Angehörige der Feuerwehr.
Denkmalpflegerisches Ziel bei Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen ist es, die überlieferte Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild eines Objekts soweit wie möglich zu erhalten.
Der Rat und die Verwaltung der Gemeinde Bestwig beschäftigen sich seit Jahren mit den Auswirkungen der demographischen Entwicklungen.
Wann - und wo - werden sich künftig Windräder in der Gemeinde Bestwig drehen?