Europawahl am 9. Juni: Viele Wege, um Stimme per Briefwahl abzugeben

Rotes Kreuz mit einem Rotstift auf einem Zettel

Die Europawahl steht am Sonntag, 9. Juni, im Terminkalender. Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 7. und 11. Mai an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bestwig verschickt. Wer nach dem 15. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Bestwig unter Telefon 02904/987-107.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte entweder persönlich am Wahlsonntag wählen gehen oder vorab Unterlagen beantragen und per Briefwahl wählen - per Post oder direkt vor Ort im Bürger- und Rathaus Bestwig. Mit einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht können dort ausserdem auch die Briefwahlunterlagen für bis zu vier weitere Personen abgeholt werden.

Das Briefwahlbüro Bürgertreff ist ab 13. Mai zu den üblichen Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 13 Uhr. Außerdem gibt es Sonderöffnungen am Samstag, 1. Juni, von 10 bis 12 Uhr sowie am Freitag, 7. Juni, von 8.30 bis 18 Uhr. Die Öffnung des Briefwahlbüros am letzten Freitag vor der Wahl entspricht auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich Briefwahlunterlagen zusenden zu lassen: Die Briefwahlunterlagen können online angefordert werden unter www.bestwig.de. Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der die Wahlberechtigten automatisch zu dem Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen werden anschließend per Post versandt.

Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen schriftlich beim Wahlamt der Gemeinde Bestwig anfordern: über den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ausreichend frankiert im Briefumschlag per Post an die Gemeinde Bestwig, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig; per Fax an 02904/987- 274; per E-Mail an brigitte.hilgenhaus@bestwig.de. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt und kann dann - ebenfalls per Post - von zu Hause aus wählen.

Kurzentschlossene Briefwähler/Briefwählerinnen sollten die Versanddauer der Unterlagen über den Postweg mit einkalkulieren. Die telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 13. Mai an die im Antrag angegebene Adresse verschickt. Auch der Versand an eine Urlaubs- oder Auslandsanschrift ist möglich. In diesem Fall sind die Postlaufzeiten für den Versand ins Ausland zu beachten.

Die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können im Inland unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, ebenso in den Briefkasten der Gemeinde Bestwig. Die Wahlbriefe müssen bis einschließlich Samstag, 8. Juni, per Post bei der Gemeinde eingehen oder bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefkasten der Gemeinde Bestwig eingeworfen werden. Später zugegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Alle Infos zur Europawahl 2024 sind auf der Internetseite der Gemeinde Bestwig zu finden: www.bestwig.de