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Kontaktadresse:

Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
D-59909 Bestwig
FON ++49 2904 987 0
FAX ++49 2904 987 274

Mail: gemeinde@bestwig.de

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Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

Die Gemeinde Bestwig bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Bestwig hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

gemeinde@bestwig.de

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Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

· Adobe Acrobat ab Version 4 (.pdf),
· Rich Text Format (.rtf),
· Microsoft Word ab Version 97 (.doc),
· Microsoft EXCEL ab Version 97 (.xls),
· Text (.txt)
· Bilddateien (.gif, .jpg, .tif, .bmp)
· Komprimierte Dateien (.zip)

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 8 Mbyte.

Die Gemeinde Bestwig kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Entsprechend §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Diese Form der elektronischen Signatur kann derzeit nur auf Antrag durch sogenannte Trustcenter in Form einer Chipkarten ausgegeben werden. Diese Trustcenter müssen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert und geprüft sein.

Leider kann die Gemeinde Bestwig aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Bestwig und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden:
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder bei technischen Fragen mit dem Hauptamt und Finanzverwaltung unter der Telefonnummer (02904) 987-111 in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Bestwig :

Friedhelm Beste
Rathausplatz 1
59909 Bestwig
1 OG Zimmer 1.08

Tel.: 02904/987-111
Fax: 02904/987-274