Neue Nutzung für „alte Flächen“ im Bestwiger Gemeindegebiet: Mit einer
Abrissprämie will die Gemeinde Bestwig den Abbruch alter, leer stehender Häuser
unterstützen und so ihre Ortsteile und die Lebensqualität dort
fördern.
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Hintergrund: Immer wieder stehen in
den Ortsteilen Häuser leer. Wenn dann Unterhaltungsarbeiten ausbleiben, besteht
die Gefahr, dass Gebäude nach und nach zu „Schandflecken“ werden. Während solche
Flächen auf Dauer ungenutzt bleiben, müssen neue Baugebiete ausgewiesen werden,
um Bürger-Wünschen nach Bauland nachkommen zu können. „Die Nutzung bestehender
Baugrundstücke sollte aber Vorrang vor neuem Flächenverbrauch haben“, so
Bürgermeister Ralf Péus.
Das möchte die Gemeinde Bestwig mit der
Abrissprämie ein Stück weit unterstützen. Eigentümern sowie potenziellen Käufern
soll sie einen Anreiz bieten, alte, ungenutzte Häuser abzubrechen. Das würde
einerseits die Orte optisch aufwerten, andererseits eine neue Nutzung der dann
freien Grundstücke ermöglichen – etwa für ein neues Haus oder eine
Gartenanlage.
Maximal 5000 Euro pro Gebäude können Interessierte als
Abrissprämie kassieren. Nötig dafür ist ein formloser Antrag an die
Gemeindeverwaltung, in dem eine Kostenschätzung und das künftige Nutzungskonzept
erläutert werden müssen. Solche Anträge müssen im Rathaus bis zum 30. Juni
vorliegen – sollten sie später eingehen, kann die Prämie frühestens im nächsten
Jahr gezahlt werden. Insgesamt 20.000 Euro stehen in diesem Jahr für die
Abriss-Förderung bereit. Stellen können einen Antrag auf Abrissprämie
Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte. Gezahlt wird für Gebäude in den
geschlossenen Ortslagen aller Gemeindeteile, die leer stehen oder vor 1960
errichtet worden sind.
Wichtig: „Es muss sich eine eindeutige
Verbesserung des Ortsbildes im fraglichen Bereich ergeben“, erläutert
Bürgermeister Ralf Péus. Als neue Nutzungen kommen in erster Linie Neubau sowie
Landschaftsaufwertungen in Frage. Ob ein Antrag befürwortet wird, darüber
entscheidet ein spezielles Gremium, dem der Bürgermeister, der Leiter des Bau-
und Umweltamtes, der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt,
sein Stellvertreter, je ein Vertreter der CDU- und der SPD-Fraktion sowie der
jeweils betroffene Ortsvorsteher angehören. „Wichtig ist“, so Bürgermeister Ralf
Péus, „dass die Grundstücke optisch und funktional wieder aufgewertet werden, so
dass sich die Attraktivität der Ortsteile als Wohnstandort erhöht.“
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Bestwig
Silke Weims
Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Tel.: 02904/987-155
Fax: 02904/987-136
2. Obergeschoss, Raum 2.03
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