Abrissprämie: Neue Nutzung für alte Flächen

Neue Nutzung für „alte Flächen“ im Bestwiger Gemeindegebiet: Mit einer Abrissprämie will die Gemeinde Bestwig den Abbruch alter, leer stehender Häuser unterstützen und so ihre Ortsteile und die Lebensqualität dort fördern.

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Hintergrund: Immer wieder stehen in den Ortsteilen Häuser leer. Wenn dann Unterhaltungsarbeiten ausbleiben, besteht die Gefahr, dass Gebäude nach und nach zu „Schandflecken“ werden. Während solche Flächen auf Dauer ungenutzt bleiben, müssen neue Baugebiete ausgewiesen werden, um Bürger-Wünschen nach Bauland nachkommen zu können. „Die Nutzung bestehender Baugrundstücke sollte aber Vorrang vor neuem Flächenverbrauch haben“, so Bürgermeister Ralf Péus.

Das möchte die Gemeinde Bestwig mit der Abrissprämie ein Stück weit unterstützen. Eigentümern sowie potenziellen Käufern soll sie einen Anreiz bieten, alte, ungenutzte Häuser abzubrechen. Das würde einerseits die Orte optisch aufwerten, andererseits eine neue Nutzung der dann freien Grundstücke ermöglichen – etwa für ein neues Haus oder eine Gartenanlage.

Maximal 5000 Euro pro Gebäude können Interessierte als Abrissprämie kassieren. Nötig dafür ist ein formloser Antrag an die Gemeindeverwaltung, in dem eine Kostenschätzung und das künftige Nutzungskonzept erläutert werden müssen. Solche Anträge müssen im Rathaus bis zum 30. Juni vorliegen – sollten sie später eingehen, kann die Prämie frühestens im nächsten Jahr gezahlt werden. Insgesamt 20.000 Euro stehen in diesem Jahr für die Abriss-Förderung bereit. Stellen können einen Antrag auf Abrissprämie Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte. Gezahlt wird für Gebäude in den geschlossenen Ortslagen aller Gemeindeteile, die leer stehen oder vor 1960 errichtet worden sind.

Wichtig: „Es muss sich eine eindeutige Verbesserung des Ortsbildes im fraglichen Bereich ergeben“, erläutert Bürgermeister Ralf Péus. Als neue Nutzungen kommen in erster Linie Neubau sowie Landschaftsaufwertungen in Frage. Ob ein Antrag befürwortet wird, darüber entscheidet ein spezielles Gremium, dem der Bürgermeister, der Leiter des Bau- und Umweltamtes, der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt, sein Stellvertreter, je ein Vertreter der CDU- und der SPD-Fraktion sowie der jeweils betroffene Ortsvorsteher angehören. „Wichtig ist“, so Bürgermeister Ralf Péus, „dass die Grundstücke optisch und funktional wieder aufgewertet werden, so dass sich die Attraktivität der Ortsteile als Wohnstandort erhöht.“

Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Bestwig

Silke Weims
Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Tel.: 02904/987-155
Fax: 02904/987-136
2. Obergeschoss, Raum 2.03

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