In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.

Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.

Das heißt: Zum Schul-Jahr 2021 bis 2022 müssen alle Kinder zur Schule die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren sind.

Das bedeutet:

Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde, dann müssen Sie es zur Schule anmelden.

Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.

Wenn Ihr Kind zum 1. Mal in die Schule geht, heißt das: Einschulung.

Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden müssen, bekommen Sie eine Eltern-Benachrichtigung. Eine Eltern-Benachrichtigung ist ein Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.

Wichtig:

Sie dürfen die Schule selbst aussuchen. Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.

Zum Beispiel:

Eine Schule in der Nähe. Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.

Achtung:

Sie können Ihr Kind auch anmelden, wenn es nach dem 30. September 2015 geboren ist.

Dazu sagt man: Kann-Kinder. Das sind Kinder unter 6 Jahren. Die sind noch nicht schul-pflichtig. Das heißt: Sie müssen noch nicht zur Schule. Aber sie können, wenn sie wollen.

Wichtig:

Ihr Kind muss dann einen Test machen. Der Test prüft, ob Ihr Kind bereit für die Schule ist. Und Ihr Kind muss vom Schul-Arzt oder der Schul-Ärztin untersucht werden.
Die Schul-Leitung entscheidet dann:
Ob Ihr Kind schon in die Schule gehen darf. Oder ob es noch 1 Jahr warten muss.

 

Wann kann ich mein Kind anmelden?

Für das Schul-Jahr 2021 / 2022 können Sie Ihr Kind vom 2. bis 6. November 2020 bei den Grund-Schulen der Gemeinde Bestwig anmelden.

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Sie müssen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden. Sie können selbst aussuchen, an welcher Schule. Sie haben ein Recht auf einen Schul-Platz. An einer Schule in Ihrer Nähe.

Das Recht gilt aber nur:

1. Wenn die Schule genügend Plätze hat.

2. Wenn die Schule von der Stadt bezahlt wird.

Und es keine Privat-Schule ist.

Sie können wählen zwischen

  • evangelischen Schulen
  • katholischen Schulen
  • Gemeinschafts-Schulen.

 

Manchmal gibt es zu wenige Plätze an der Schule, die Sie ausgesucht haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen Zweit-Wunsch haben.

Das heißt:

Sie suchen sich nicht nur 1 Schule aus. Sie suchen sich mindestens 2 Schulen aus. Wenn es bei einer Schule nicht klappt, kann Ihr Kind in die andere Schule gehen.

Wichtig:

Sie dürfen Ihr Kind trotzdem nur an 1 Grund-Schule anmelden. Bitte überlegen Sie vorher genau, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.

Hier finden Sie eine Übersicht mit allen Grund-Schulen in Bestwig.

Link: Schulen in Bestwig

 

Welche Papiere muss ich mitbringen?

Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden mit bringen:

1. Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.
Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.

2. Ihren Personal-Ausweis

3. Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.

4. Den ausgefüllten Anmelde-Bogen.

 

Den Anmelde-Bogen bekommen Sie in den Schulen.

 

Was muss ich vorher noch wissen?

Gesundheits-Check

Bevor Ihr Kind in die Schule kommt, muss es von einem Schul-Arzt oder einer Schul-Ärztin untersucht werden.

Das schwere Wort dafür ist:

Schul-ärztliche Untersuchung.

Oder: Schul-Eingangs-Untersuchung.

Der Arzt oder die Ärztin prüft zum Beispiel:

  • Ob Ihr Kind krank ist.
  • Und andere Kinder anstecken kann.
  • Oder ob Ihr Kind besondere Hilfen braucht.

Sie bekommen den Termin für die Untersuchung beim Anmelden in der Grund-Schule.

 

Gemeinsames Lernen

Gemeinsames Lernen heißt:

Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam in einer Klasse. Sie müssen Ihr Kind dazu auch bei der Schule anmelden.

Manchmal muss erst geprüft werden, ob Ihr Kind in die Schule gehen kann.

Zum Beispiel:

Wenn Ihr Kind besondere Hilfen braucht.

Zum Beispiel:

  • Einen Aufzug in der Schule.
  • Oder einen Transport.
  • Zum Beispiel: Für einen Rollstuhl.

Es gibt eine Beratung beim Schul-Amt des Hochsauerlandkreises.

Link: Schulamt des Hochsauerlandkreises (HSK)

 

Förder-Schulen

Braucht Ihr Kind besondere Hilfen?

Zum Beispiel: Wegen einer Behinderung beim

  • Sehen
  • Hören
  • oder Sprechen?

Es gibt manchmal Unterschiede:

  • Wie Kinder sich körperlich entwickeln.
  • Wie gut sie sich bewegen können.
  • Oder wie sie sich geistig entwickeln.

Sie können Sie Ihr Kind an einer Förder-Schule anmelden. Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Kind besondere Hilfe braucht.

Dabei ist wichtig:

  • Welche Behinderung hat Ihr Kind?
  • Welche Hilfen braucht Ihr Kind?
  • Welche Schule ist in der Nähe?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind einen Förder-Bedarf hat, melden Sie Ihr Kind an einer Grund-Schule an. Jedes Kind muss von einem Schul-Arzt oder einer Schul-Ärztin untersucht werden. Sie prüfen, ob Ihr Kind besondere Hilfe braucht. Das schwere Wort für die Hilfe ist:

Sonder-pädagogische Förderung.

Link: Informationen zur Sonderpädagogischen Förderung durch den Hochsauerlandkreis (HSK)

 

 

Wer hilft mir beim Anmelden?

Sie bekommen einen Brief vom Schul-Träger.

Der Brief heißt: Eltern-Benachrichtigung.

In dem Brief stehen die Adressen von Grund-Schulen.

Wenn Sie Fragen zum Anmelden haben:

Rufen Sie bitte bei einer Grund-Schule an. Oder gehen Sie persönlich vorbei.

 

Infos zum Anmelden

Jede Schule muss zuerst die Kinder aufnehmen, die in der Nähe wohnen. Manchmal reichen die Plätze nicht für alle Kinder.

Zum Beispiel:

Weil viele Kinder in der Nähe von der Schule wohnen. Oder weil viele Eltern sich die gleiche Schule wünschen. Dann muss die Schule viele Fragen prüfen.

Zum Beispiel:

  • Hat das Kind Geschwister in der Schule?
  • Hat das Kind einen langen Schul-Weg?
  • In welchem Kindergarten war das Kind?

Wir können nicht immer alle Wünsche erfüllen. Wenn es in Ihrer Wunsch-Schule nicht klappt, dann gibt die Schule Ihre Anmeldung weiter

an Ihre Zweit-Wunsch-Schule.

Wenn es dort auch nicht klappt, dann machen wir Ihnen einen Vorschlag für eine andere Schule in Ihrer Nähe.

 

Übergang vom Kindergarten in die Grund-Schule

Zum Übergang vom Kinder-Garten in die Grund-Schule gibt es Info-Veranstaltungen.

 

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.